Äußerungen in Strafprozessen sollen künftig aufgezeichnet werden

Die Wortwechsel während eines Strafprozesses sollen künftig aufgezeichnet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für die "digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung".
Die Wortwechsel während eines Strafprozesses sollen künftig aufgezeichnet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für die "digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung".

Die Wortwechsel während eines Strafprozesses sollen künftig aufgezeichnet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für die "digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung". Demnach sollen von den erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren Tonaufzeichnungen angefertigt werden. Diese sollen zudem automatisiert in ein Textdokument übertragen werden. Beides sollen die Prozessbeteiligten nutzen können.

"Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß", begründete Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Neuerung. "Eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist daher kein Selbstzweck, sondern wird ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat sein und die Strafprozesse in unserem Land noch besser machen."

In einem ersten Entwurf war vorgesehen, auch eine Videoaufzeichnung der Verhandlungen einzuführen. Dagegen hatten unter anderem Richterinnen und Richter sowie mehrere Landesdatenschutzbeauftragte protestiert. Sie machten etwa Sorgen um einen Missbrauch des Videomaterials sowie eine mögliche Beeinflussung von Zeugen und Angeklagten durch die Aufzeichnung geltend.

Nunmehr soll die Tonaufzeichnung zum Standard werden. Eine Videoaufzeichnung soll aber zusätzlich möglich sein. Außerdem ist für die gesamte Neuregelung eine mehrjährige Übergangszeit geplant: Die "Einführungs- und Pilotierungsphase" soll bis zum 1. Januar 2030 dauern - erst danach sollen die Vorgaben bundesweit verbindlich gelten.

Das Justizministerium weist darauf hin, dass eine detaillierte Dokumentation des Verhandlungsinhalts "in vielen anderen Staaten, gerade auch in der EU", bereits Standard sei. Unter anderem gebe es in Estland, Litauen, Tschechien, Irland, Dänemark und Schweden Tonaufzeichnungen, in Spanien seien Videoaufzeichnungen üblich.

cne/cha